Bevor Sie Maßnahmen erwägen Ihre Verbräuche zu senken, wird Sie wohl insbesondere Folgendes interessieren: Wie ist der momentane Zustand bei mir im Vergleich zu ähnlichen Haushalten und zum praktisch Erreichbaren zu bewerten? Natürlich sind hier viele Individuelle Faktoren zu berücksichtigen. Zum Beispiel hat ein Einfamilienhaus aufgrund seiner größeren wärmeübertragenden Außenfläche zwangsläufig einen höheren Heizenergiebedarf gegenüber einer vergleichbar großen Etagenwohnung gleichen Dämmzustands. Auch die Nutzung der Wohnfläche (Teilbeheizung) und das Nutzerverhalten haben Einfluss auf den Heizenergieverbrauch.
Das Folgende kann also nur eine rein qualitative Hilfestellung sein, ob bei Ihnen akuter Handlungsbedarf besteht. Es ersetzt keinesfalls eine fachkundige Energieberatung, die Schwachpunkte im Detail ermittelt und quantitativ die Verbesserungen durch Maßnahmen oder Maßnahmenpakete beziffert.
Heizenergie:
Die Vielzahl der möglichen Immobilien verhindert eine allumfassende Angabe von aussagekräftigen Kennwerten. Die nachfolgenden Werte gelten nur für den Bereich freistehender Einfamilienhäuser. In dem Maße wie das Verhältnis der wärmeübertragenden Außenhaut zum beheizten Gebäudevolumen abnimmt
(> Doppelhaus > Reihenmittelhaus > Etagenwohnung) sollten sich die genannten Werte verbessern. Zur Bewertung Ihrer Immobilie benötigen Sie deren beheizte Fläche und am besten den Jahresmittelwert des Heizenergieverbrauchs mehrerer zurückliegender Heizperioden. Sollten Ihnen diese Werte in Liter Heizöl oder Kubikmeter Erdgas vorliegen, multiplizieren Sie den Wert mit 10 und Sie erhalten den ungefähren Wert in Kilowattstunden (kWh). Wenn Sie diesen Wert nun durch den Quadratmeterwert der beheizten Fläche teilen, erhalten sie überschlägig Ihren spezifischen Heizwärmebedarf in kWh/m².
Übliche Werte für den spezifischen Heizwärmebedarf von Einfamilienhäusern in Abhängigkeit vom Alter:
Datum Bauantrag |
Gesetzliche Wärmeschutzvorgaben |
Spezifischer Heizwärmebedarf |
s
November 1977 bis Dezember 1983 |
1. Wärmeschutzverordnung |
ca. 180 kWh/m² |
Januar 1984 bis Dezember 1994 |
2. Wärmeschutzverordnung |
ca. 140 kWh/m² |
Januar 1995 bis Januar 2001 |
3. Wärmeschutzverordnung |
ca. 100 kWh/m² |
Februar 2002 bis September 2009 |
Energiesparverordnung
EnEV 2004/2007 |
ca. 70 kWh/m² |
Oktober 2009 bis Dezember 2015 |
EnEV 2009/2014 |
ca. 55 kWh/m² |
Januar 2019 bis heute |
EnEV 2009/2014 GEG 2020
aktueller Neubaustandard |
ca. 40 kWh/m² |
seit einigen Jahren technisch möglich |
Passivhausniveau
deutlich über gesetzlichen Vorgaben |
ca. 15 kWh/m² |
Alte unsanierte Häuser die noch vor der 1. Wärmeschutzverordnung erbaut wurden weisen Heizenergieverbräuche auf, die 5- bis 8-fach über dem aktuellen Neubauniveau liegen sind somit grundsätzlich rundherum ein energetischer Sanierungsfall, auch wenn die Bausubstanz ansonsten einen guten Eindruck macht.
Man erkennt aber leicht, dass selbst nach Wärmeschutzverordnung erbaute Häuser aus heutiger Sicht durchaus Optimierungsbedarf aufweisen, da sie immer noch 2-, 3-, oder gar 4-mal soviel Heizenergie benötigen, als es heute Stand der Technik ist. Es ist von wenigen Fällen abgesehen (z.B. Denkmalschutz) prinzipiell möglich, alle Häuser auf Neubauniveau oder auch noch deutlich besser zu sanieren!
Als etwas weitergehenden Einstieg in die Thematik ist der Heizcheck zu empfehlen, der für das Bundesumweltamt entwickelt wurde. Da es sich hierbei noch immer um eine Grobanalyse handelt, sollten auch diese Ergebnisse nur als Anhalt dienen.
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