Energieeinsparung durch energetische Gebäudesanierung - Eine lohnende Aufgabe

   
 

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Förderberatung für Gebäudesanierung

 
 
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Gebäudeenergieberatung Vor-Ort

Bei uns fußt jede Art der Energieberatung auf der Erfassung des bauphysikalischen Ist-Zustands. Diese ist auch Grundlage für die Erstellung eines Energieausweises nach Gebäudeenergiegestz (GEG). Es handelt sich dabei nicht um den umstrittenen billigen Verbrauchsausweis, sondern den sogenannten Energiebedarfsausweis!

Egal wann ein solcher in Ihrem Falle zwingend erforderlich wird, sie sparen dadurch einige hundert Euro, was den Preis einer detaillierten Energiesparberatung stark relativiert!

Geförderte Beratung:

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert seit vielen Jahren eine 'Energiesparberatung Vor-Ort'. Sie wir jetzt 'Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude' (EBW) genannt. Die Beratung eines Ein- oder Zweifamilienhauses wird nun mit bis zu 1.300 EUR, ein Haus mit 3 oder mehr Wohneinheiten mit bis zu 1.700 EUR bezuschusst. Dadurch ist nur mehr mit einem geringen verbleibenden Eigenanteil ab 500 EUR zu rechnen. Zusätzlich werden die Kosten für eine Erläuterung der Ergebnisse vor einer Wohneigentümerversammlung übernommen. Das Förderprogramm gibt einen festen Rahmen für Art und Umfang der Beratung vor. Es kann gewählt werden zwischen:

- einem Sanierungsfahrplan mit zeitlich gestreckten aufeinander abgestimmten Einzelmaßnahmen (ggf. förderfähig durch die KfW) - oder

- einem Sanierungskonzept einer zeitlich zusammenhängenden Komplettsanierung z.B. zur Erlangung erhöhter Fördergeldern der KfW für sogenannte Effizienzhäuser

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass der Bauantrag für das betreffende Objekt zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 10 Jahre zurückliegt. Es ist stets das gesamte Objekt in die Beratung einzubeziehen. Der Ablauf gliedert sich in Antragstellung, Datenaufnahme vor Ort, Erstellung des Beratungsberichts, Aushändigung an den Kunden, Einreichung des Berichts bei der BAFA, Abschlussgespräch, Fördermittelabruf.

Anstelle eines umfangreichen individuellen Beratungsbericht kann auch ein sogenannter 'individueller Sanierungsfahrplan' (iSFP) erstellt werden. Dieser berechtigt zu einem um 5% erhöhten Zuschuss bei den BEG-Förderprogrammen von BAFA und KfW und kann Ihnen damit einen Vorteil von mehreren tausend Euro einbringen.

Eine energetischen Baubegleitung von geförderten Maßnahmen wird mit 50% Zuschuss gefördert. Der Eigenanteil einer Beratung kann dabei mit einbezogen werden, was Ihre Kosten noch einmal halbiert!

Näheres zum Programm finden Sie auf der aktuellen Informationsseite der BAFA.

Freie Beratung:

Beratungen nach dem Förderprogramm der BAFA sind bei unseren Kunden in der Vergangenheit nicht immer nur positiv aufgenommen worden. Gründe hierfür waren:

- Aufgrung des Bearbeitungsaufwands und Verzögerungen innerhalb des amtlichen Ablaufs ist mit einer Vorlaufzeit für den iSFP teils von mehreren Manaten zu rechnen.

- Individuelle Beratungwünsche und -eingrenzungen können, nur begrenzt berücksichtigt werden, da Beratungsumfang, -art und -ablauf frühzeitig festgelegt werden müssen.

- Beratung von Teilobjekten werden nicht gefördert

- Hoher bürokratischer Grundaufwand in Relation zum Auftragsumfang erhöhen die Beratungskosten

- Es existieren amtlicherseits Vorbehalte für die abschließende Gewährung der Zuwendung (z.B. bei Nichteinhaltung von Fristen)

Auf jeden Fall ist auch eine 'Freie Energieberatung' erwägenswert, vor allem, wenn bereits detaillierte Vorstellungen über Art und Umfang der Sanierung bestehen. Hierbei werden wir zuerst Ihre individuellen Probleme und Zielsetzungen abfragen. Abgestimmt auf Ihre persönliche Situation machen wir Ihnen dann ein modular aufgebautes Beratungsangebot. Hiervon können Sie sich, abgesehen von einem festgelegten Grundumfang (s.u.), den Inhalt Ihres Beratungsauftrags selbst wählen. So können Sie z.B. erst im Anschluss an die Durchsicht des Beratungsberichts entscheiden, ob sie noch eine abschließende Besprechung der Ergebnisse wünschen oder nicht. Bei zeitlichem Druck kann auch eine mündliche Vor-Ort-Beratung nach Aufwand abgerechnet werden.

Somit kann die freie Beratung manchmal günstiger sein, als die geförderte, da ja auch noch der bürokratische Aufwand entfällt.

Ziel der freien Beratung:

Ziel ist es nicht Ihnen festgelegte Sanierungsvorschriften zu machen, sondern Sie selbst in die Lage zu versetzten zum richtigen Zeitpunkt die richtigen Entscheidungen zu treffen. Eine energetische Rundumsanierung ist dabei nicht unbedingt der Regelfall. Die Ausgangssituation, finanzielle, organisatorische oder andere Gründe erfordern oft ein schrittweises Vorgehen (Sanierungsfahrplan), dass sich über viele Jahre hinziehen kann. Hierfür ist es notwendig eine Strategie zu entwickeln, in welcher Reihenfolge oder zu welchem Zeitpunkt welche Einzelmaßnahme unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben und Ihrer individuellen Zielsetzung durchzuführen ist. Das Ganze soll dann letztlich zu einem schlüssigen Gesamtergebnis führen. Natürlich kann auch die umgehende Durchführung ganzer Maßnahmenpakete z.B. zur Erlangung höherer staatlicher Förderungen sinnvoll sein.

Der Beratungsbericht:

Beratungen werden von uns vorzugsweise in schriftlicher Form dokumentiert. Reine mündliche Beratungen führen manchmal zu Missverständnissen und wesentliche Punkte können schnell einmal vergessen werden. Zudem erfordert eine langfristig Strategie (s.o.), dass auf die Beratungsergebnisse noch nach Jahren zugegriffen werden kann. Der Beratungsbericht enthält Informationen, welche staatlichen Förderungen mit den gerechneten Maßnahmen erhältlich sind.

Die Beratungsstruktur:

Die Grundlagen von geförderter und freier Beratung in schriftlicher Form unterscheiden sich nicht. Eine möglichst genaue Erfassung der Bausubstanz, der Anlagentechnik und der nutzungsspezifischen Daten münden nach einer komplexen Berechnung in eine Energiebilanz, die den Ist-Zustand (in Beispiel unten - Balken rot) möglichst gut abbildet.

Bei der geförderten Beratung erfolgt die Berechnung diverser Einzelmaßnahmen und Maßnahmenpakete im Rahmen und Umfang, den die BAFA für sinnvoll erachtet. Das Endergebnis soll immer ein rundum hochgedämmtes sogenanntes Effizienzhaus mit starken regenerativen Anteilen in der Beheizung sein. Bei der freien Beratung ist allein die Berechnung eines Maßnahmenpakets obligatorisch, das Sie nach Rücksprache mit unserem Energieberater aufgrund Ihrer Zielsetzung selbst festlegen. Zusätzlich können Sie natürlich auch die Wirkung einzelner Maßnahmen oder weiterer Pakete (z.B. den Einsatz unterschiedlicher Heiztechnik) zu Vergleichszwecken getrennt darstellen lassen. Die geförderte Beratung macht danach Aussagen über die Wirtschaftlichkeit der empfohlenen Maßnahmen, die auf einer Prognose der Zinsen des Kapitalmarktes, der Energiepreisentwicklung und der geschätzen Ausführungspreise des Handwerks fußen. Die Ergebnisse sind dabei leicht in Frage zu stellen, da eine Voraussage der ersten beiden ersten Punkte bei eine Reichweite von 30 Jahren oder mehr reine Spekulation bleiben muss. Auch die Preise für die Ausführung werden erst mit einem verbindlichen Angebot real. Auch hier sind große Differenzen von Betrieb zu Betrieb je nach derzeitiger Marktlage möglich. Ebenso bestimmt die gewünschte Ausführung der Maßnahmen (z.B. ökologische Dämmstoffe) die Kosten nicht unerheblich mit. Die freie Beratung beschränkt sich deshalb auf die Darstellung der zu erwartenden Einsparungen und einer Grobeinschätzung der Wirtschaftlichkeit. Nach Einholung konkreter Angebote können Sie die Situation dann gemäß Ihrer eigenen Sichtweise selbst bewerten.

Lassen Sie sich bei einem unverbindlichen Kennenlerngespräch einen Musterbericht zeigen.

 

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