Energieeinsparung durch energetische Gebäudesanierung - Eine lohnende Aufgabe


 

   
 

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Gebäudeenergieberatung Vor-Ort

Da bei uns jede Art der Energieberatung die Erfassung des bauphysikalischen Ist-Zustands beinhaltet, ist die Erstellung eines Energieausweises nach EnEV 2007/2009 generell im Preis inbegriffen! Es handelt sich dabei nicht um den umstrittenen billigen Verbrauchsausweis, sondern den sogenannten Energiebedarfsausweis!

Egal wann ein solcher in Ihrem Falle zwingend erforderlich wird, sie sparen dadurch einige hundert Euro, was den Preis einer detaillierten Energiesparberatung stark relativiert!

Geförderte Beratung:

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert seit vielen Jahren eine 'Energiesparberatung Vor-Ort'. Nachdem der Bundeszuschuss darin in der Vergangenheit mehrmals gekürzt wurde, ist das Programm seit Mai 2008 wieder interessant geworden. Die Beratung eines Ein- oder Zweifamilienhauses wird nun pauschal mit 300 EUR, ein Haus mit 3 oder mehr Wohneinheiten mit 360 EUR gefördert. Dadurch ist mit einem Eigenanteil ab 400 EUR zu rechnen. Das Förderprogramm gibt einen festen Ramen für Art und Umfang der Beratung vor. Voraussetzung für eine Förderung ist das das betreffende Objekt seine Baugenehmigung vor dem 31.12.1994 erhalten hat. Es ist stets das gesamte Objekt (z.B. Doppelhaus) in die Beratung einzubeziehen. Der Ablauf gliedert sich in Antragstellung, Datenaufnahme vor Ort, Erstellung des Beratungsberichts, Einreichung des Berichts bei der BAFA,. Aushändigung an den Kunden, Abschlussgespräch, Fördermittelabruf.

Näheres zum Programm finden Sie auf der aktuellen Informationsseite der BAFA.

Freie Beratung:

Beratungen nach dem Förderprogramm der BAFA sind bei unseren Kunden in der Vergangenheit nicht immer nur positiv aufgenommen worden. Gründe hierfür waren:

- Das Prozedere mit Antragstellung, Warten auf Zuteilung, Datenaufnahme, Einreichung des Beratungsberichts, Abschlussgespräch und Zuschussabruf kann dazu führen, dass sich der Ablauf bis zu drei Monate hinzog.

- Individuelle Beratungwünsche und -eingrenzungen können, wenn überhaupt, nur begrenzt berücksichtigt werden, da Beratungsumfang, -art und -ablauf festgelegt sind.

- Beratung von Teilobjekten (Doppelhaushälfte, Reihenhauseinheit, Etagenwohnung) werden nicht gefördert

- Aufgrund der geforderten Darstellung wird der Beratungsbericht sehr umfangreich, was das Erfassen der wesentlichen Ergebnisse erschweren kann.

- Es werden Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen nach Kapitalwert- oder Annuitätenmethode gefordert, die für nicht kaufmännisch Vorgebildete schwer verständlich sind.

- Erheblicher bürokratischer Grundaufwand in Relation zum Auftragsumfang erhöhen wesentlich die Beratungskosten

- Es existieren amtlicherseits Vorbehalte für die abschließende Gewährung der Zuwendung (aktuelle Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln, Ablehnung des Beratungsberichts ohne Möglichkeit der Nachbesserung, Nichteinhaltung von Fristen)

Auf jedenfall ist eine 'Freie Energieberatung' durchaus erwägenswert. Hierbei werden wir zuerst Ihre individuellen Probleme und Zielsetzungen abfragen. Abgestimmt auf Ihre persönliche Situation machen wir Ihnen dann ein modular aufgebautes Beratungsangebot. Hiervon können Sie sich, abgesehen von einem festgelegten Grundumfang (s.u.), den Inhalt Ihres Beratungsauftrags selbst wählen. So können Sie z.B. erst im Anschluss an die Durchsicht des Beratungsberichts entscheiden, ob sie noch eine abschließende Besprechung der Ergebnisse wünschen oder nicht.

Somit kann die freie Beratung durchaus günstiger sein, als die geförderte, da ja auch noch der bürokratische Aufwand entfällt. Es hat sich gezeigt, dass sich unsere Kunden durch die freie Form oftmals besser angesprochen fühlen. Besonders, wenn schon gewisse Vorstellungen über Art und Umfang einer möglichen Sanierung bestehen, kann diese Beratungsart durchaus empfehlenswert sein..

Ziel der Beratungen:

Ziel ist es nicht Ihnen festgelegte Sanierungsvorschriften zu machen, sondern Sie selbst in die Lage zu versetzten zum richtigen Zeitpunkt die richtigen Entscheidungen zu treffen. Eine energetische Rundumsanierung ist dabei nicht unbedingt der Regelfall. Die Ausgangssituation, finanzielle, organisatorische oder andere Gründe erfordern oft ein schrittweises Vorgehen, dass sich über viele Jahre hinziehen kann. Hierfür ist es notwendig eine Strategie zu entwickeln, in welcher Reihenfolge oder zu welchem Zeitpunkt welche Einzelmaßnahme unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben und Ihrer individuellen Zielsetzung durchzuführen ist. Das Ganze soll dann letztlich zu einem schlüssigen Gesamtergebnis führen. Natürlich kann auch die umgehende Durchführung ganzer Maßnahmenpakete z.B. zur Erlangung höherer staatlicher Förderungen sinnvoll sein.

Der Beratungsbericht:

Beratungen werden von uns grundsätzlich in schriftlicher Form dokumentiert. Reine mündliche Beratung müssen wir leider ablehnen, da es hierbei erfahrungsgemäß oft zu Missverständnissen kommt und wesentliche Punkte leicht vergessen werden. Zudem erfordert eine langfristig Strategie (s.o.), dass auf die Beratungsergebnisse noch nach Jahren zugegriffen werden kann. Der Beratungsbericht enthält Informationen, welche staatlichen Förderungen mit den gerchneten Maßnahmen erhältlich sind.

Die Beratungsstruktur:

Die Grundlagen von geförderter und freier Beratung unterscheiden sich nicht. Eine möglichst genaue Erfassung der Bausubstanz, der Anlagentechnik und der nutzungsspezifischen Daten münden nach einer komplexen Berechnung in eine Energiebilanz, die den Ist-Zustand (in Beispiel unten - Balken rot) möglichst gut abbildet.

Bei der geförderten Beratung folgt die Berechnung diverser Einzelmaßnahmen und Maßnahmenpakete im Rahmen und Umfang, den die BAFA für sinnvoll erachtet. Bei der freien Beratung ist allein die Berechnung eines Maßnahmenpakets obligatorisch, das Sie nach Rücksprache mit unserem Energieberater aufgrund Ihrer Zielsetzung selbst festlegen. Zusätzlich können Sie natürlich auch die Wirkung einzelner Maßnahmen oder weiterer Pakete (z.B. den Einsatz unterschiedlicher Heiztechnik) zu Vergleichszwecken getrennt darstellen lassen. Die geförderte Beratung macht danach Aussagen über die Wirtschaftlichkeit der empfohlenen Maßnahmen, die auf einer Prognose der Zinsen des Kapitalmarktes, der Energiepreisentwicklung und der geschätzen Ausführungspreise des Handwerks fußen. Die Ergebnisse sind dabei leicht in Frage zu stellen, da eine Voraussage der ersten beiden ersten Punkte bei eine Reichweite von 30 Jahren oder mehr reine Spekulation bleiben muss. Auch die Preise für die Ausführung werden erst mit einem verbindlichen Angebot real, da auch hier große Differenzen von Betrieb zu Betrieb und in der gewünschten Ausführung der Maßnahmen (z.B. ökologische Dämmstoffe) möglich sind. Die freie Beratung beschränkt sich deshalb auf die Darstellung der zu erwartenden Einsparungen und einer Grobeinschätzung der Wirtschaftlichkeit. Nach Einholung konkreter Angebote können Sie die Situation dann gemäß Ihrer eigenen Sichtweise selbst bewerten.

Lassen Sie sich bei einem unverbindlichen Gespräch einen Musterbericht zeigen.

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