Energieeinsparung durch energetische Gebäudesanierung - Eine lohnende Aufgabe

   
 

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Förderberatung für Gebäudesanierung

 
 
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Förderung energetisch ambitionierter Sanierungen

Die energetische Gebäudesanierung wird zur Zeit großzügig gefördert. So übernimmt der Staat schon beim Austausch einer alten Heizung gegen eine neue auf regenerativer Basis 30 - 55% der der Investitionskosten! Lassen Sie sich das nicht entgehen!

Wir informieren Sie natürlich im Rahmen einer Energiesparberatung über die Voraussetzungen und Modalitäten. Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung, gerne auch, wenn Sie auf eine vorgeschaltete Beratung verzichten wollen.

Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sind Zuschüsse für eigenfinanzierte Maßnahmen erhältlich, während die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zinsgünstige Sanierungskredite ausreicht. Letztere erhalten jedoch zusätzlich Tigungszuschüsse in gleicher Höhe.

Hier ein kurzer Überblick, über das Förderprogramm des Bundes für effiziente Gebäude (BEG):

Förderung von Einzelmaßnahmen (BEG-EM):

Gefördert werden neben Heizungsanlagen mit erneuerbaren Energien, im Regelfall mit 20% einzelne Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle. Diese sind neue Fenster, neue Wohnungstüren, Außenwanddämmung, Dachdämmung, Kellerdeckendämmung und Maßnahmen des sommerlichen Wärmeschutzes. Die Förderungen sind erhältlich, wenn die Maßnahmen ein Stück weit über die im Gebäudeenergiegesetz (GEG) bereits für den Sanierungsfall vorgeschriebenen Standards hinausgehen. Für die Beantragung benötigen Sie die Bestätigung eines zugelassenen Energieberaters, das die Maßnahme(n) bei Ihnen zulässig und empfehlenswert ist (sind). Nach Fertigstellung muss der Sachverständige noch die ordnungsgemäße Durchführung bestätigen. Gerne übernehmen wir dies für Sie auch ohne vorherige formelle Beratung.

Förderung von Kompettsanierungen in einem Zuge (BEG-WG):

Soll das Gebäude in einem Zug (innerhalb von 2 Jahren) komplett energetisch saniert werden, sind je nach letztlich erreichtem Standard deutlich höhere Zuschüsse bis zu 75.000 EUR je Wohneinheit möglich. Hierbei ist immer eine detaillierte Beratung sinnvoll, da das Gebäude hierzu energetisch durchgerechnet werden muss und sich die möglichen Förderstandards erst so darstellen lassen.

Förderung energetischer Fachplanung und Baubeleitung (BEG-EM und BEG-WG):

Des Weiteren wird die energetische Baubegleitung von KfW-geförderten Sanierungen mit 50% (max. 5.000 EUR) gefördert. Die Kosten einer Energieberatung vorab oder die Erstellung des öffentlich rechtlichen Wärmeschutznachweises beim Neubau können hier mit angerechnet werden. Hierdurch halbiert sich auch z.B. ihr Eigenanteil einer BAFA-geförderten Energieberatung Vor-Ort!

Näheres auf der Webseite der BAFA bzw. auf der Webseite der KfW.

 

Des weiteren kann es landes- oder kommunalspezifische Förderprogramme geben, die oft auch nur temporär bei Mittelverfügbarkeit angeboten weren. Zu nennen ist hier z.B. das 10.000 Häuserprogramm des Landes Bayern.

 Wichtig ist, dass Antrag bzw. Anträge vor Auftragsvergabe und Baubeginn gestellt werden müssen!

 

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