Seit 01.10.2009 ist die neue EnEV in Kraft.
Bereits mit der letzten EnEV von 2007 wurde für den Gebäudebestand ein neues Instrument, der sogenannte "Gebäudeenergieausweis" eingeführt. Die zuvor gebräuchlichen Bezeichnungen "Energiepass" oder "Gebäudeenergiepass" haben keinen Bestand. Neu ist, dass eine Nichtvorlage ausdrücklich als Ordnungswidrigkeit im Sinne des Energieeinsparungsgesetzes mit der Androhung erheblicher Bußgelder definiert ist.
Wer benötigt diesen Ausweis? - Jeder der eine Wohnimmobilie vermieten oder verkaufen will, muss ab dem 1. Januar 2009 einem Interessenten diesen Ausweis zugänglich machen.
Welchen Sinn hat der Ausweis? - Der zukünftige Nutzer oder Besitzer soll sich mit einem Blick ein Bild über eine der wesentlichsten Eigenschaften eines Gebäudes machen können: Den Energiebedarf.

Sie als Vermieter oder Verkäufer können erstmals energetische Sanierungen und Erneuerungen in der Haustechnik als Argument für höheren Miet- oder Gebäudewert nachweisen. Die zu erwartenden Heizkosten werden mit dem Ausweis die Aufmerksamkeit erhalten, die sie verdienen. Erhebliche Steigerungen der Energiepreise auch in Zukunft werden ein Übriges dazu tun.
Bedarfsabhängiger oder verbrauchsabhängiger Energieausweis? - Der Energieausweis wird in zwei Varianten eingeführt. Nur der sogenannte bedarfsabhängige wird aufgrund von detaillierten Berechnungen echte Aussagekraft haben. Im Gegensatz zum verbrauchsabhängigen Ausweis werden die tatsächlich vorhandenen bauphysikalischen und anlagentechnischen Gegebenheiten erfasst und der Heizenergiebedarf aufgrund von normierten Nutzungsbedingungen errechnet. Der verbrauchsabhängige Energieausweis darf nur noch für neuere Gebäude (Bauantrag nach 1.11.1977), für Gebäude die bereits erheblich energetisch saniert wurden (ob im Umfang ausreichend ist vorab vom Aussteller zu klären) und für Objekte mit mehr als 4 Wohneinheiten erstellt werden.
Der billige verbrauchsabhängige Energieausweis ist ein Produkt der Lobbyarbeit der kommerziellen Wohnungswirtschaft. Der Eigentümer kann dabei die nötigen Daten selbst erfassen und die Verbräuche dreier zusammenhängender vergangener Heizperioden nachweisen. Daraus wird ein klimabereinigtes Jahresmittel berechnet. Die individuellen Heizgewohnheiten und der reale Umfang der Gebäudeheizung bleiben unberücksichtigt.
Verbrauchsabhängige Ausweise werden öfters für wenige Euro im Internet feilgeboten. Dieser wird nach Eingabe einiger Daten automatisch generiert und zugeschickt. Plausibilitätsprüfung und sinnvolle Modernisierungsempfehlungen, wie sie die EnEV vorschreibt können sie nicht enthalten. Ob diese "Selbstausdrucke" rechtlich Bestand haben können bleibt abzuwarten.
Warum ist der bedarfsabhängige Ausweis vorzuziehen: - Sie als Vermieter oder Verkäufer sollten sich nicht späteren Zweifeln (mit evtl. juristischen Folgen) aussetzen. Natürlich ist es ja aus Sicht der anderen Partei durchaus denkbar, nicht alle Heizölrechnungen vorgelegt, dezentral zugeheizt (z.B. mit Kachelofen) oder das Objekt nur eingeschränkt genutzt oder beheizt zu haben (z.B. Singlehaushalt, Langzeiturlauber oder einfach sparsame Energieverwendung). Zum Zweiten können die selbst erfassten Daten aber auch leicht zu schlechteren Ergebnissen als die normierte Bedarfsberechnung ergeben, was bei Verkaufsverhandlungen schnell mehrere tausend Euro kosten kann.
Sie als Käufer oder Mieter werden sowieso nur Interesse an vergleichbaren Daten haben. Wer legt z.B. beim Kühlschrankkauf Wert auf ein Energielabel, das nicht berücksichtigt, wie kalt oder warm das Gerät bei der Ermittlung der Verbrauchswerte eingestellt war.
Aus den genannten Gründen oder durch allgemein steigende Anforderungen ist anzunehmen, dass langfristig nur der Bedarfsausweis Bestand haben wird. Die zugegeben aufwändige Ersterfassung besonders der Bausubstanz fällt jedoch bei uns nur einmal an und wird auf Wunsch gerne für Sie dokumentiert. Die Gültigkeit ist momentan auf 10 Jahre festgelegt. Aber wer wird z.B. bei Neuvermietung nach einer Heizungserneuerung noch den alten Ausweis vorlegen wollen?
Lassen sie sich also nicht von den vordergründigen Kosten für den Ausweis abhalten, gleich Nägel mit Köpfen zu machen.
Oder besser noch: Nutzen Sie die gesetzliche Verpflichtung, und lassen Sie gleich eine kompetente Energiesparberatung durchführen. Sollten Sie Ihre Immobilie veräußern wollen, zeigt dies, dass Sie nichts zu verbergen haben. Gegenüber einem potentiellen Käufer wirkt dies vertrauensbildend. Die Dokumentation der Beratung sagt ihm, ob und wenn ja, welche Sanierungsmaßnahmen vorrangig ins Auge zu fassen sind.
Der Bedarfs-Energieausweis verursacht im Rahmen einer Energieberatung keine zusätzlichen Kosten.
Beim Bedarfsausweis wird von uns immer ohne Zusatzkosten der Verbrauchsausweis mitgeliefert (sofern die nötigen daten vorliegen). Sie brauchen deshalb keine Bedenken haben, mit der exakteren Variante schlechter abzuschneiden!
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